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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Baumpatenschaften und Zusatzleistungen bei Staufenwald.

Stand: 21. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Baumpatenschaften und Zusatzleistungen, die zwischen Staufenwald und der Kundschaft über die Website staufenwald.de geschlossen werden.

Anbieter ist Staufenwald, Einzelunternehmen, Inhaber Hans-Jörg Andonovic-Wagner, Fleischerstraße 30, 73054 Eislingen. Weitere Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt, es sei denn, Staufenwald stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Baumpatenschaften auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an die Kundschaft, ein Angebot abzugeben.

Mit dem Absenden der Bestellung über den Bestellvorgang gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

Der Vertrag kommt zustande, indem Staufenwald die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die Leistung unmittelbar ausführt, spätestens jedoch mit Eingang der Zahlung.

Bei Vorkasse per Überweisung ist die mit der Bestellung zugehende Rechnungsmail eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung und noch keine Annahme. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit dem Eingang der Zahlung zustande.

Die Bestelldaten werden der Kundschaft mit der Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt; die Rechnung ist darin verlinkt, sobald sie erstellt ist, und bleibt danach dauerhaft abrufbar; andernfalls geht sie gesondert nach Verbuchung der Zahlung zu. Diese AGB und die Widerrufsbelehrung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung erhält die Kundschaft als PDF im Anhang der Auftragsbestätigung; eine darüber hinausgehende Archivierung je Bestellung durch Staufenwald erfolgt nicht. Bitte bewahren Sie die Anhänge auf.

§ 3 Leistungsbeschreibung Baumpatenschaft

Eine Baumpatenschaft umfasst je nach bestellter Anzahl Bäume:

  • Pflanzung der bestellten Anzahl Bäume in der nächsten Pflanzsaison (Frühjahr oder Herbst) auf einer Fläche von Staufenwald in Baden-Württemberg. Derzeit ist das die Fläche Kuchalb bei Donzdorf; kommen weitere Flächen hinzu, weist Staufenwald die Bäume der Fläche zu, die als Nächstes bepflanzt wird. Die tatsächliche Fläche steht mit Koordinaten auf der Urkunde.
  • Standortangabe mit GPS-Koordinaten
  • digitale Urkunde mit eindeutiger Nummer und Prüfcode, online abrufbar
  • eigene Wald-Seite mit Karte
  • Pflege und Erhalt der Fläche einschließlich Nachpflanzung bei Ausfall (§ 11)

Die angegebene CO₂-Bindung von 22 kg je Baum und Jahr ist ein Richtwert auf Grundlage anerkannter Schätzverfahren und keine zugesicherte Eigenschaft. Die tatsächliche Bindung hängt von Baumart, Standort, Witterung und Wachstumsverlauf ab und kann abweichen. Die Bäume werden nicht zur Erzeugung handelbarer CO₂-Zertifikate verwendet; aus einer Patenschaft lässt sich kein Zertifikat und kein Emissionsausgleich zur Anrechnung auf eine CO₂-Bilanz nach einem Zertifizierungsstandard ableiten.

Art und Umfang des Eigentums und der sonstigen Rechte an Baum und Fläche richten sich nach § 10.

§ 4 Preise und Zahlung

Für Bestellungen von Verbrauchern gelten die auf der Website angegebenen Preise als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

Für Bestellungen von Unternehmern gelten die auf der Website entsprechend gekennzeichneten Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Preis je Baum sinkt mit der bestellten Menge (Mengenstaffel). Die Stufen beginnen derzeit bei 5, 10, 25, 100, 500 und 1.000 Bäumen. Maßgeblich sind allein die Preise und Staffelgrenzen, die vor Abschluss der Bestellung in der Bestellstrecke angezeigt werden.

Zusatzleistungen kosten zusätzlich zur Baumpatenschaft: gedruckte Urkunde 11,90 €, gerahmte Urkunde 34,90 € (jeweils inklusive Umsatzsteuer für Verbraucher und inklusive Versand, siehe § 7).

Zur Auswahl stehen: Kreditkarte, Klarna, Apple Pay, Google Pay oder Überweisung (Vorkasse). Kartenzahlung und die genannten Bezahldienste werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; bei Überweisung geht der Betrag unmittelbar auf das in der Rechnung genannte Konto von Staufenwald.

Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig.

Bei Zahlung per Überweisung handelt es sich um Vorkasse und nicht um einen Kauf auf Rechnung; ein Zahlungsziel wird nicht eingeräumt. Mit der Bestellung geht eine Rechnung mit Bankverbindung, Betrag und Verwendungszweck per E-Mail zu. Urkunde, Wald-Seite und die Zuteilung der Bäume erfolgen nach Eingang des vollständigen Betrags.

Der Betrag ist bei Vorkasse innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung zu überweisen. Geht er bis dahin nicht ein, verfällt die Bestellung; ein Vertrag kommt dann nicht zustande und es entstehen keine Kosten. Bis zum Zahlungseingang werden weder Bäume noch Flächenkapazität zugeteilt oder vorgehalten.

§ 5 Abonnements und Kündigung

Baum-Abonnements werden monatlich abgerechnet und umfassen die im gewählten Abo-Plan angegebene Anzahl an Bäumen je Abrechnungsmonat. Die Pflanzung erfolgt gesammelt in der jeweils nächsten Pflanzsaison (Frühjahr oder Herbst).

Das Abonnement kann jederzeit im Kundenkonto pausiert werden. Während der Pause erfolgt keine Abbuchung und keine Zuteilung weiterer Bäume; mit der Fortsetzung läuft das Abonnement unverändert weiter.

Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern es nicht gekündigt wird.

Die Kundschaft kann das Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Die Kündigung kann formlos erfolgen, insbesondere über das Kundenkonto oder per E-Mail an baum@staufenwald.de.

Bereits fällig gewordene und abgerechnete Monatsbeiträge bleiben von der Kündigung unberührt; für den Monat, in dem die Kündigung wirksam wird, wird kein weiterer Beitrag mehr abgebucht.

§ 6 Veranstaltungen für Unternehmen

Teamveranstaltungen (Pflanzaktion, Kettensägenkurs, Waldpflegetag, Waldführung, Bau einer Benjeshecke) werden ausschließlich auf Anfrage vereinbart. Sie sind entgeltlich und werden getrennt von einer Baumpatenschaft abgerechnet; eine Bestellung von Bäumen begründet keinen Anspruch auf eine Veranstaltung.

Die Darstellung der Formate auf der Website ist kein Angebot im Rechtssinne. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Staufenwald ein schriftliches Angebot mit Festpreis, Leistungsumfang und Termin abgibt und die Kundschaft dieses annimmt. Bis dahin entstehen keine Kosten.

Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis für den im Angebot genannten Leistungsumfang und die dort genannte Teilnehmerzahl. Weicht die tatsächliche Teilnehmerzahl erheblich nach oben ab, kann Staufenwald die Mehrleistung nach vorheriger Ankündigung zusätzlich berechnen.

Staufenwald kann eine Veranstaltung absagen oder abbrechen, wenn die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gewährleistet ist, insbesondere bei Sturm, Gewitter, Frost oder erkennbarer Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere Mittel. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten; erfolgte Zahlungen werden auf diesen angerechnet oder erstattet. Regen und Kälte sind keine Absagegründe.

Sagt die Kundschaft ab, sind bis 14 Tage vor dem Termin keine Kosten zu tragen, danach 50 Prozent und ab 3 Tagen vor dem Termin 100 Prozent des vereinbarten Preises. Der Kundschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Teilnehmenden folgen den Anweisungen des vor Ort eingesetzten Forstpersonals. Für den Kettensägenkurs gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Kurs vermittelt praktische Grundlagen und ersetzt keinen amtlichen Motorsägenlehrgang; eine Teilnahmebescheinigung ist kein Befähigungsnachweis.

Waldflächen sind kein gesicherter Arbeitsplatz. Es gelten die allgemeinen Waldbetretungsregeln; auf die typischen Gefahren des Waldes (unebener Boden, herabfallende Äste, Wurzelwerk) wird ausdrücklich hingewiesen. Im Übrigen gilt § 13.

§ 7 Lieferung gedruckter Urkunden

Die digitale Urkunde wird unmittelbar nach Zahlungseingang per E-Mail an die von der Kundschaft angegebene Adresse zugestellt.

Gedruckte und gerahmte Urkunden werden innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang per Post versandt. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Adressen in Deutschland und Österreich.

Versandkosten fallen nicht an; sie sind im Preis der gedruckten oder gerahmten Urkunde bereits enthalten.

§ 8 Geschenkübergabe

Eine Baumpatenschaft kann als Geschenk mit einer persönlichen Nachricht an eine dritte Person übergeben werden.

Die Übergabe erfolgt über einen individuellen Link, den die bestellende Person an die beschenkte Person weitergibt; ein Abgleich mit einer E-Mail-Adresse der beschenkten Person findet nicht statt.

Vertragspartner von Staufenwald bleibt die bestellende Person. Sie ist für Zahlung, Widerruf und sonstige vertragliche Rechte und Pflichten verantwortlich, auch wenn die Leistung an eine dritte Person übergeben wird.

§ 9 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Unternehmern im Sinne von § 14 BGB steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 10 Eigentums- und Rechteverhältnisse

Die Baumpatenschaft ist eine Dienstleistung. Sie begründet weder Eigentum noch Besitz am gepflanzten Baum oder an der Fläche, auf der er steht, und keine sonstigen dinglichen oder schuldrechtlichen Rechte am Grundstück (z. B. kein Nutzungs-, Betretungs- oder Wegerecht). Der Erwerb einer Patenschaft ist kein Kauf einer Sache im Sinne des § 433 BGB und kein Erwerb von Rechten an einem Grundstück.

Die Flächen bleiben im Eigentum bzw. Besitz von Staufenwald oder der jeweiligen Grundstückseigentümerin bzw. des jeweiligen Grundstückseigentümers.

Die Rechte der Kundschaft aus der Patenschaft beschränken sich auf die in § 3 beschriebenen Leistungen, insbesondere Urkunde, Standortangabe, Wald-Seite und Pflege der Fläche.

§ 11 Nachpflanzung und Ausfall

Staufenwald pflegt die bepflanzten Flächen dauerhaft und ersetzt einzelne ausgefallene Bäume, etwa infolge von Trockenheit, Wildverbiss, Schädlingen oder anderen natürlichen Ursachen, durch Nachpflanzung in der nächsten geeigneten Pflanzsaison.

Ein Anspruch auf Erhalt eines bestimmten, individuell zuordenbaren Einzelbaums über die gesamte Standzeit des Waldes besteht nicht; maßgeblich ist der dauerhafte Bestand der Fläche in der bepflanzten Anzahl.

§ 12 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Für die als Dienstleistung erbrachte Baumpatenschaft (Pflanzung, Pflege, Nachpflanzung, Bereitstellung von Urkunde und Wald-Seite) gelten die Vorschriften über Dienstverträge; für die Lieferung gedruckter oder gerahmter Urkunden gelten die kaufrechtlichen Vorschriften.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen unverändert.

§ 13 Haftung

Staufenwald haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen, im Rahmen der Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundschaft regelmäßig vertrauen darf, haftet Staufenwald auch bei einfacher Fahrlässigkeit, der Höhe nach jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Eine über die Nachpflanzungspflicht nach § 11 hinausgehende Haftung für den Fortbestand eines konkreten Baumes besteht nicht.

§ 14 Nutzung von Urkunde, Siegel und Wald-Seite

Die Kundschaft darf die digitale Urkunde, den im Rahmen einer Stufe bereitgestellten Baumzahl-Nachweis und die eigene Wald-Seite für die eigene, nicht irreführende Kommunikation nutzen, etwa auf der eigenen Website oder in gedruckten Materialien.

Unzulässig ist eine Nutzung, die den Eindruck erweckt, es bestehe Eigentum an Bäumen oder Flächen oder es handle sich um ein zertifiziertes CO₂-Kompensationsprodukt.

Staufenwald kann Inhalt und Gestaltung der Wald-Seite aus sachlichem Grund, etwa zur Aktualisierung von Kartenmaterial oder Bestandsdaten, anpassen.

Die öffentliche Sichtbarkeit von Namen auf Wald-Seite oder Bestenliste richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

§ 15 Datenschutz

Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

§ 16 Streitbeilegung

Staufenwald ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

Ein Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission steht hier nicht mehr: Die Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt, die Verordnung (EU) 524/2013 mit der Verlinkungspflicht wurde aufgehoben. Ein Link würde ins Leere führen.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts gewährte Schutz nicht entzogen wird.

Ist die Kundschaft Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von Staufenwald in Eislingen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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