Für Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner gilt eine Grenze von 50 € je Person und Jahr, für Geschenke an Mitarbeitende sind es 50 € je Monat als Sachbezug. Wer darunter bleibt und getrennt bucht, hat steuerlich Ruhe, und die eigentliche Frage lautet dann nur noch: Was schenkt man, das im Januar nicht im Schrank liegt?
Die Zahlen zuerst, danach eine Idee mit Koordinaten. Zur Einordnung vorweg: Staufenwald betreibt diese Seite und pflanzt die Bäume, um die es im letzten Drittel geht.
Welche Grenze gilt für Geschenke an Geschäftspartner?
Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Grenze bei 50 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, davor 35 €). Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Kostet das Geschenk 50,01 €, ist der Betriebsausgabenabzug komplett weg, nicht nur für den Cent darüber. Bei Unternehmen mit Vorsteuerabzug zählt der Nettobetrag.
Zwei Dinge scheitern in der Praxis häufiger als die Grenze selbst. Erstens die Aufzeichnung: Geschenke müssen einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben gebucht werden, im SKR03 üblicherweise auf Konto 4630 (abziehbar) beziehungsweise 4635 (nicht abziehbar). Zweitens die Summe übers Jahr: Wer im März schon eine Flasche zum Jubiläum geschickt hat, hat das Weihnachtsbudget für diesen Empfänger bereits angebrochen.
Damit das Geschenk beim Empfänger nicht als Einnahme ankommt, übernehmen viele Unternehmen die Pauschalsteuer nach § 37b EStG: 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Geschenke eines Jahres. Streuartikel bis 10 € bleiben nach Verwaltungsauffassung außen vor.
Und für Geschenke an die eigenen Mitarbeitenden?
Hier trägt die Sachbezugsfreigrenze: 50 € je Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), sofern der Monat nicht schon durch einen Gutschein belegt ist. Die 60-€-Aufmerksamkeit gilt nur für persönliche Anlässe wie Geburtstag oder Jubiläum; Weihnachten zählt nicht dazu, weil es kein persönliches Ereignis ist. Läuft das Geschenk über die Weihnachtsfeier, gilt stattdessen der Freibetrag von 110 € je teilnehmender Person, in den das Geschenk eingerechnet wird.
Ausführlich für die eigene Belegschaft, mit Gutscheinregeln, § 37b samt Sozialabgaben und der neuen Regel für Betriebsfeiern seit 2026: Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende.
Stand: August 2026. Wir pflanzen Bäume und beraten nicht in Steuerfragen. Die Beträge und Paragrafen sind der übliche Rahmen; was in Ihrem Fall gilt, beantwortet verbindlich nur Ihre Steuerberatung.
Geschäftspartner
- Grenze
- 50 € je Person und Jahr
- Grundlage
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG
- Woran es praktisch scheitert
- ein Cent darüber, fehlende getrennte Buchung, vergessene Geschenke vom Frühjahr
Mitarbeitende
- Grenze
- 50 € je Monat (Sachbezug)
- Grundlage
- § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
- Woran es praktisch scheitert
- der Monat ist schon durch einen Gutschein belegt
Weihnachtsfeier
- Grenze
- 110 € je Person (Freibetrag)
- Grundlage
- § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG
- Woran es praktisch scheitert
- kurzfristige Absagen erhöhen den Betrag je Kopf
Ein Baum je Person, mit Urkunde auf den Namen.
Für Mitarbeitende, Kunden oder Geschäftspartner: Jede Person bekommt von uns eine Urkunde mit ihrem Namen, den Koordinaten ihres Baums und einem Prüfcode. Bestellt wird direkt, mit Namensliste und Rechnung für das Unternehmen.
Preise netto, zzgl. 19 % USt.
Was macht einen Baum zum brauchbaren Geschäftsgeschenk?
Der übliche Weihnachtskalender ist im Januar Altpapier. Ein gepflanzter Baum dreht das um: Er ist am Tag der Übergabe am kleinsten und wird jedes Jahr mehr. Auf der Urkunde steht der Name des Empfängers, dazu die Fläche auf der Schwäbischen Alb und ein Prüfcode; die Koordinaten folgen mit der Pflanzung.
Praktisch gerechnet: Ein Baum kostet ab 14,20 € netto zzgl. 19 % USt., in der Mengenstaffel sinkt der Preis bis auf 10,90 € netto. Selbst drei Bäume je Empfänger bleiben unter der 50-€-Grenze. Versandfenster gibt es keines: Die Urkunde ist digital, die Übergabemail lässt sich auf einen Termin legen, auch auf den 24. Dezember. Nur die gedruckte Fassung geht per Post; verschickt wird sie innerhalb von fünf bis sieben Werktagen.
Dürfen Sie damit werben?
Ja, solange die Aussage konkret bleibt. „Wir haben in Ihrem Namen einen Baum in Donzdorf gepflanzt, die Urkunde ist online prüfbar“ ist ein belegbarer Satz. Pauschale Aussagen wie „klimaneutrales Unternehmen“ sind ab dem 27. September 2026 unzulässig, wenn sie auf Kompensation gestützt sind; die Einzelheiten stehen im Beitrag „Klimaneutral“ werben. Ein Baum mit Prüfcode ersetzt kein Klimalabel, er macht nur eine kleine, wahre Aussage möglich.
Wie läuft die Bestellung für eine Geschenkliste?
Einzelne Geschenke laufen über den Konfigurator: Name des Empfängers, Widmung, Versandtermin, fertig. Für längere Listen mit Urkunden je Empfänger ist die Firmenanfrage der kürzere Weg; die Nettopreise stehen offen auf der Preisseite. Wer im Oktober entscheidet, hat den Dezember frei.
Wann ist ein Baum das falsche Geschenk?
Dreimal ehrlich abgeraten. Wer hunderte Streuartikel mit Logo für eine Messe braucht, ist beim Werbeartikelhandel richtig, das ist eine andere Preisklasse und ein anderer Zweck. Wer etwas Physisches auf dem Gabentisch will, bekommt bei uns Papier, eine schön gedruckte Urkunde, aber keinen Präsentkorb. Und wer Empfänger ohne jeden Bezug zu Region oder Thema beschenkt, verschenkt die Geschichte gleich mit: Ein Baum trägt als Geschenk nur, wenn ihn jemand erzählen mag.
Für alle anderen Fälle gilt die einfache Rechnung vom Anfang: unter 50 € bleiben, getrennt buchen, und etwas schenken, das nächsten Dezember größer ist als diesen.



