Am 27. September 2026 tritt in der gesamten EU ein Verbot in Kraft, das viele Nachhaltigkeitsseiten, Verpackungen und E-Mail-Signaturen unzulässig macht. Betroffen ist nicht das Engagement, sondern der Satz darüber: Wer mit Klimaneutralität wirbt und sie durch Kompensation herstellt, darf das nicht mehr.
Das ist keine Ankündigung und kein Entwurf. Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist beschlossen, die deutsche Umsetzung steht seit dem 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt, und eine Übergangsfrist für bereits gedruckte Bestände gibt es nicht.
Was genau verboten wird
Die Richtlinie ergänzt die Liste der Geschäftspraktiken, die immer unlauter sind — also ohne Einzelfallprüfung. Vier Punkte davon betreffen Umweltaussagen:
| Was nicht mehr geht | Typisches Beispiel |
|---|---|
| Allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannten Nachweis | „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“, „nachhaltig“, „klimafreundlich“ |
| Klimaneutralität auf Basis von Kompensation | „klimaneutral versendet“, „CO₂-neutrales Produkt“ — gestützt auf zugekaufte Zertifikate |
| Eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne externes Zertifizierungssystem | Ein selbst entworfenes Logo „geprüft nachhaltig“ ohne dahinterliegendes Verfahren |
| Aussagen über das ganze Produkt, wenn nur ein Teil gemeint ist | „Aus Recyclingmaterial“ auf der Packung, wenn nur der Deckel gemeint ist |
Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wer eine bestehende Kampagne prüfen lassen will, fragt eine Anwältin oder einen Anwalt für Wettbewerbsrecht. Der Punkt dieses Beitrags ist ein anderer: Die meisten Sätze lassen sich so umschreiben, dass die Frage sich gar nicht stellt.
Der teuerste Irrtum: Kompensation ist keine Neutralität
Der Gedanke dahinter war jahrelang plausibel: Wer eine Tonne CO₂ ausstößt und eine Tonne anderswo bindet oder vermeidet, steht bei null. Rechtlich trägt das nicht mehr, und der Grund ist nachvollziehbar. Eine Emission ist sofort und sicher, eine Bindung ist langsam und unsicher — ein Baum, der die Menge über achtzig Jahre bindet, gleicht den Flug von gestern nicht heute aus. Der Bundesgerichtshof hatte in dieselbe Richtung entschieden, bevor die Richtlinie kam.
Praktisch heißt das: Die Kompensation selbst bleibt erlaubt. Verboten ist nur die Schlussfolgerung daraus. Sie dürfen weiter Bäume pflanzen lassen, ein Moorprojekt fördern oder Zertifikate kaufen — Sie dürfen daraus nur nicht mehr ableiten, Ihr Produkt sei neutral.
Was Sie stattdessen sagen dürfen
Die Regel ist einfacher, als sie klingt: Beschreiben Sie, was Sie getan haben, statt zu bewerten, was dabei herauskommt. Eine Tatsache mit Zahl, Ort und Datum ist belegbar; ein Prädikat wie „neutral“ ist eine Bewertung, und die muss man beweisen.
| Statt | Besser |
|---|---|
| Klimaneutraler Versand | Für jede Bestellung pflanzen wir einen Baum. 2026 waren es 1.240 Stück auf einer benannten Fläche in Baden-Württemberg. |
| Nachhaltiges Unternehmen | Seit 2024 beziehen wir Strom aus erneuerbaren Quellen und haben unseren Papierverbrauch um 38 % gesenkt. |
| Wir gleichen unseren CO₂-Ausstoß aus | Wir haben unseren Ausstoß auf 42 t gesenkt und fördern zusätzlich Aufforstung in Deutschland. |
| Umweltfreundliche Verpackung | Der Karton besteht zu 90 % aus Altpapier, das Klebeband aus Papier statt Kunststoff. |
Der Unterschied ist nicht nur juristisch. Die rechte Spalte ist die interessantere: Sie sagt etwas, das niemand sonst sagen kann, und sie lässt sich nachprüfen. Genau daran erkennt Kundschaft seit Jahren, ob jemand etwas tut oder nur etwas behauptet.
Wo es wehtut: die drei vergessenen Orte
- Lagerbestände. Kartons, Flyer und Aufkleber, die vor dem Stichtag gedruckt wurden, müssen ab dem 27. September trotzdem den neuen Regeln entsprechen. Wer im Sommer noch 20.000 Beutel mit dem alten Aufdruck bestellt, kauft ein Problem mit.
- Die E-Mail-Signatur und der Fußbereich der Website. Beides steht auf jeder Seite und wird bei einer Kampagnenprüfung regelmäßig übersehen — dabei erreicht es mehr Menschen als jede Kampagne.
- Selbst vergebene Siegel. Ein eigenes Logo mit „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ darin fällt unter denselben Punkt. Ein Siegel, das ausschließlich Tatsachen nennt — eine Zahl, einen Ort, einen Prüfhinweis —, ist davon nicht betroffen.
Was das für Aufforstung bedeutet
Für Anbieter, die ihr Angebot als Rechenposten verkaufen — so viele Tonnen für so viele Euro —, wird es eng: Wer die Tonnen nicht mehr gegenrechnen darf, verkauft ein Produkt, dessen Zweck weggefallen ist. Für Aufforstung als Tatsache ändert sich dagegen nichts. Ein Baum an einem benannten Ort mit einem Datum ist genau die Art Aussage, die weiterhin trägt.
Deshalb steht bei uns keine Tonnenangabe auf der Urkunde und kein „klimaneutral“ auf dem Siegel für Ladenpartner. Darauf steht die Baumzahl, der Ort und ein Code, mit dem sich beides öffentlich prüfen lässt. Das war vor der Richtlinie eine Haltung und ist seit ihr ein Vorteil.
Wann Sie das hier nicht brauchen
Wenn Sie ohnehin nie mit Umweltaussagen geworben haben, ist der 27. September für Sie ein Datum wie jedes andere. Und wenn Ihr Ziel eine belastbare CO₂-Bilanz nach einem Standard ist — für eine Lieferkettenanforderung, eine Ausschreibung oder einen Bericht nach CSRD —, dann brauchen Sie eine Bilanzierung und keine Bäume. Beides zusammen geht, aber das eine ersetzt das andere nicht.
Wenn Sie dagegen etwas suchen, das Sie im Schaufenster, im Newsletter und im Angebot ohne Fußnote sagen können, ist eine benannte Fläche mit prüfbaren Bäumen der kürzeste Weg dorthin. Hier steht, wie das für Unternehmen aussieht — mit Preisen, mit dem Nachweis und mit dem, was ausdrücklich nicht dazugehört.



