Am 27. September 2026 tritt in der gesamten EU ein Verbot in Kraft, das viele Nachhaltigkeitsseiten, Verpackungen und E-Mail-Signaturen unzulässig macht. Betroffen ist nicht das Engagement, sondern der Satz darüber: Wer mit Klimaneutralität wirbt und sie durch Kompensation herstellt, darf das nicht mehr.
Das ist keine Ankündigung und kein Entwurf. Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist beschlossen, die deutsche Umsetzung steht seit dem 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt, und eine Übergangsfrist für bereits gedruckte Bestände gibt es nicht.
Was genau verboten wird
Die Richtlinie ergänzt die Liste der Geschäftspraktiken, die immer unlauter sind, also ohne Einzelfallprüfung. Vier Punkte davon betreffen Umweltaussagen:
Was nicht mehr geht
Allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannten Nachweis
- Typisches Beispiel
- „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“, „nachhaltig“, „klimafreundlich“
Was nicht mehr geht
Klimaneutralität auf Basis von Kompensation
- Typisches Beispiel
- „klimaneutral versendet“, „CO₂-neutrales Produkt“, gestützt auf zugekaufte Zertifikate
Was nicht mehr geht
Eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne externes Zertifizierungssystem
- Typisches Beispiel
- Ein selbst entworfenes Logo „geprüft nachhaltig“ ohne dahinterliegendes Verfahren
Was nicht mehr geht
Aussagen über das ganze Produkt, wenn nur ein Teil gemeint ist
- Typisches Beispiel
- „Aus Recyclingmaterial“ auf der Packung, wenn nur der Deckel gemeint ist
Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wer eine bestehende Kampagne prüfen lassen will, fragt eine Anwältin oder einen Anwalt für Wettbewerbsrecht. Der Punkt dieses Beitrags ist ein anderer: Die meisten Sätze lassen sich so umschreiben, dass die Frage sich gar nicht stellt.
Der teuerste Irrtum: Kompensation ist keine Neutralität
Der Gedanke dahinter war jahrelang plausibel: Wer eine Tonne CO₂ ausstößt und eine Tonne anderswo bindet oder vermeidet, steht bei null. Rechtlich trägt das nicht mehr, und der Grund ist nachvollziehbar. Eine Emission ist sofort und sicher, eine Bindung ist langsam und unsicher, ein Baum, der die Menge über achtzig Jahre bindet, gleicht den Flug von gestern nicht heute aus. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 in dieselbe Richtung entschieden (Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23).
Praktisch heißt das: Die Kompensation selbst bleibt erlaubt. Verboten ist nur die Schlussfolgerung daraus. Sie dürfen weiter Bäume pflanzen lassen, ein Moorprojekt fördern oder Zertifikate kaufen, Sie dürfen daraus nur nicht mehr ableiten, Ihr Produkt sei neutral.
Für Unternehmen: belegbar statt behauptet.
Wir stellen keine CO₂-Zertifikate aus und raten von Werbung mit „klimaneutral“ ausdrücklich ab. Was dabei herauskommt, ist nachprüfbar: eine benannte Fläche, Koordinaten je Baum und ein Nachweis, der nur Tatsachen nennt.
Mit Urkunde und Wald-Seite für das Unternehmen.
Was Sie stattdessen sagen dürfen
Die Regel ist einfacher, als sie klingt: Beschreiben Sie, was Sie getan haben, statt zu bewerten, was dabei herauskommt. Eine Tatsache mit Zahl, Ort und Datum ist belegbar; ein Prädikat wie „neutral“ ist eine Bewertung, und die muss man beweisen.
Statt
Klimaneutraler Versand
- Besser
- Für jede Bestellung pflanzen wir einen Baum. 2026 waren es 1.240 Stück auf einer benannten Fläche in Baden-Württemberg.
Statt
Nachhaltiges Unternehmen
- Besser
- Seit 2024 beziehen wir Strom aus erneuerbaren Quellen und haben unseren Papierverbrauch um 38 % gesenkt.
Statt
Wir gleichen unseren CO₂-Ausstoß aus
- Besser
- Wir haben unseren Ausstoß auf 42 t gesenkt und fördern zusätzlich Aufforstung in Deutschland.
Statt
Umweltfreundliche Verpackung
- Besser
- Der Karton besteht zu 90 % aus Altpapier, das Klebeband aus Papier statt Kunststoff.
Der Unterschied ist nicht nur juristisch. Die Fassung unter „Besser“ ist die interessantere: Sie sagt etwas, das niemand sonst sagen kann, und sie lässt sich nachprüfen. Genau daran erkennt Kundschaft seit Jahren, ob jemand etwas tut oder nur etwas behauptet.
Wo es wehtut: die drei vergessenen Orte
- Lagerbestände. Kartons, Flyer und Aufkleber, die vor dem Stichtag gedruckt wurden, müssen ab dem 27. September trotzdem den neuen Regeln entsprechen. Wer im Sommer noch 20.000 Beutel mit dem alten Aufdruck bestellt, kauft ein Problem mit.
- Die E-Mail-Signatur und der Fußbereich der Website. Beides steht auf jeder Seite und wird bei einer Kampagnenprüfung regelmäßig übersehen, dabei erreicht es mehr Menschen als jede Kampagne.
- Selbst vergebene Siegel. Ein eigenes Logo mit „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ darin fällt unter denselben Punkt. Ein eigenes Zeichen bleibt zulässig, solange es kein Nachhaltigkeitssiegel ist und nichts bewertet, also nur Tatsachen nennt: eine Zahl, einen Ort, einen Prüfhinweis.
Was das für Aufforstung bedeutet
Für Anbieter, die ihr Angebot als Rechenposten verkaufen (so viele Tonnen für so viele Euro), wird es eng: Wer die Tonnen nicht mehr gegenrechnen darf, verkauft ein Produkt, dessen Zweck weggefallen ist. Für Aufforstung als Tatsache ändert sich dagegen nichts. Ein Baum an einem benannten Ort mit einem Datum ist genau die Art Aussage, die weiterhin trägt.
Deshalb steht bei uns keine Tonnenangabe auf der Urkunde und kein „klimaneutral“ auf dem Zeichen für Ladenpartner. Darauf steht die Baumzahl, der Ort und ein Code, mit dem sich beides öffentlich prüfen lässt. Das war vor der Richtlinie eine Haltung und ist seit ihr ein Vorteil.
Wann Sie das hier nicht brauchen
Wenn Sie ohnehin nie mit Umweltaussagen geworben haben, ist der 27. September für Sie ein Datum wie jedes andere. Und wenn Ihr Ziel eine belastbare CO₂-Bilanz nach einem Standard ist (für eine Lieferkettenanforderung, eine Ausschreibung oder einen Bericht nach CSRD), dann brauchen Sie eine Bilanzierung und keine Bäume. Beides zusammen geht, aber das eine ersetzt das andere nicht.
Wenn Sie dagegen etwas suchen, das Sie im Schaufenster, im Newsletter und im Angebot ohne Fußnote sagen können, ist eine benannte Fläche mit prüfbaren Bäumen der kürzeste Weg dorthin. Hier steht, wie das für Unternehmen aussieht, mit Preisen, mit dem Nachweis und mit dem, was ausdrücklich nicht dazugehört.



