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Für UnternehmenPascal Wagner · · 7 Min. Lesezeit

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende: 50 Euro im Monat, § 37b, und warum die 60-Euro-Regel an Weihnachten nicht gilt

Was ein Weihnachtsgeschenk an Mitarbeitende 2026 kosten darf: 50 Euro Sachbezug im Monat, Gutscheinregeln, § 37b mit Sozialabgaben, neue Regel zur Weihnachtsfeier.

Junge Pflanzfläche im Raureif: Setzlinge in Wuchshüllen an einem Hang im Morgenlicht, KI-generiertes SymbolbildKI-generiertes Symbolbild

Ein Weihnachtsgeschenk an Mitarbeitende bleibt steuer- und beitragsfrei, solange es zusammen mit allen anderen Sachbezügen des Monats 50 Euro brutto nicht übersteigt (Sachbezugsfreigrenze, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 50,01 Euro wird der ganze Betrag zu Arbeitslohn, nicht nur der eine Cent.

Stand ist September 2026, die Werte gelten unverändert für das Weihnachtsgeschäft 2026. Dieser Beitrag behandelt Geschenke an die eigene Belegschaft. Für Kunden und Geschäftspartner gilt eine andere Grenze mit anderer Buchung, die steht im Beitrag zu Weihnachtsgeschenken für Geschäftspartner. Zur Einordnung vorweg: Staufenwald verkauft Baumpatenschaften, im letzten Abschnitt geht es um unser Angebot.

Was darf ein Weihnachtsgeschenk an Mitarbeitende kosten?

Bis 50 Euro brutto im Kalendermonat, je Person. Gerechnet wird über alle Sachbezüge des Monats zusammen: Wer im Dezember schon einen Tankgutschein über 50 Euro bekommt, hat die Grenze mit diesem Gutschein ausgeschöpft, das Weihnachtsgeschenk passt dann nicht mehr hinein. Drei Bedingungen entscheiden, ob ein Geschenk überhaupt als Sachbezug zählt:

  • Sache, nicht Geld: Bargeld und offene Gutscheine sind Arbeitslohn. Ein Gutschein zählt nur als Sachbezug, wenn er ausschließlich Waren oder Dienstleistungen aus einem begrenzten Angebot einlöst (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG).
  • Zusätzlich zum Lohn: Eine Gehaltsumwandlung ist kein Sachbezug. Das Geschenk muss obendrauf kommen.
  • Der Monat zählt: Ein Geschenk im Dezember belastet nur den Dezember. Kommt es erst im Januar an, zählt es für den Januar.
WegGrenzeBedingung
Sachbezugsfreigrenze50 € brutto je MonatSache statt Geld, zusammen mit allen anderen Sachbezügen des Monats
Aufmerksamkeit60 € brutto je Anlassnur persönliche Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Dienstjubiläum
Pauschalierung nach § 37b30 % Pauschalsteuer, bis 10.000 € je Empfänger und Jahrgilt einheitlich für alle Sachzuwendungen des Jahres; für eigene Beschäftigte bleiben Sozialabgaben fällig
Betriebsveranstaltung110 € Freibetrag je Person, zwei Feiern im Jahroffen für alle Beschäftigten des Betriebs oder Betriebsteils

Warum die 60-Euro-Regel an Weihnachten nicht gilt

Die 60 Euro für Aufmerksamkeiten (R 19.6 Abs. 1 LStR) gelten für ein persönliches Ereignis der einzelnen Person: Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Dienstjubiläum. Weihnachten ist kein persönliches Ereignis, es betrifft alle. Ein Weihnachtsgeschenk fällt deshalb unter die 50-Euro-Grenze des Monats. Was beim Jubiläum geht, steht im Beitrag zum Arbeitsjubiläum.

Eine Ausnahme gibt es innerhalb der Weihnachtsfeier: Ein Geschenk, das dort überreicht wird, zählt bis 60 Euro zu den Kosten der Veranstaltung und damit in den 110-Euro-Freibetrag. Was darüber hinausgeht, ist Arbeitslohn. Wer also ohnehin feiert, hat für das Geschenk zwei Töpfe: die 50 Euro des Monats und die 60 Euro auf der Feier.

Was, wenn das Geschenk mehr als 50 Euro kostet?

Dann übernimmt der Arbeitgeber die Steuer pauschal: 30 Prozent nach § 37b EStG, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Beschäftigten bekommen das Geschenk ohne eigene Lohnsteuer. Zwei Dinge daran werden gern übersehen: Die Wahl gilt für alle Sachzuwendungen des Jahres an die eigene Belegschaft einheitlich, und Sozialversicherungsbeiträge fallen trotzdem an, weil die Pauschalierung nur die Steuer regelt.

Neu seit dem 1. Januar 2026: Die günstigere Pauschalierung mit 25 Prozent für Betriebsveranstaltungen (§ 40 Abs. 2 EStG) gibt es nur noch, wenn die Feier allen Beschäftigten des Betriebs oder Betriebsteils offensteht. Ein Abendessen nur für die Führungsebene läuft seitdem über § 37b, mit 30 Prozent und Sozialabgaben.

Feier, Geschenk oder beides?

Rechnerisch trägt die Feier am meisten: 110 Euro je Person, zweimal im Jahr, inklusive Begleitperson, deren Anteil der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zugerechnet wird. Ein Geschenk unter 50 Euro kommt unabhängig davon dazu, im selben Dezember. Was beim Geschenk selbst zählt, ist weniger die Steuer als die Frage, ob es im Januar noch da ist. Ein Präsentkorb ist am 27. Dezember Verpackung.

VarianteSteuerlichWas bleibt
Präsentkorb unter 50 €Sachbezug, freiVerpackung
Gutschein unter 50 €Sachbezug, wenn ZAG-Kriterien erfülltein Einkauf
Geschenk über 50 €§ 37b, 30 % plus Sozialabgabenje nach Geschenk
Baum unter 50 €Sachbezug, freiein Standort mit Namen, Jahrzehnte

Nachhaltig verschenken, ohne dass es beim Prüfen wackelt

„Nachhaltige Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter“ ist die Suchanfrage, die im November am stärksten steigt. Zwei Fallen dabei: Ein Geschenk, das in einer Schublade landet, ist nicht nachhaltig, egal was auf der Verpackung steht. Und ab dem 27. September 2026 ist „klimaneutral“ als Werbeaussage ohne belegten Nachweis unzulässig, auch auf einer Geschenkkarte. Was dann noch geht, steht im Beitrag zur neuen UWG-Regel.

Was ein Geschenk belegbar macht, lässt sich in drei Fragen prüfen: Gibt es einen Ort, also einen Standort mit Koordinaten statt eines Zertifikats ohne Fläche? Gibt es einen Beleg, den die Beschenkten selbst prüfen können? Und gibt es einen Termin, an dem aus dem Geschenk etwas wird?

Reihen junger Eichen in Wuchshüllen mit frischem Laub auf einer Pflanzfläche im April, KI-generiertes SymbolbildKI-generiertes Symbolbild
Im Dezember verschenkt, im Frühjahr gesetzt: So sieht die Fläche im April aus. KI-generiertes Symbolbild.

Wie ein gepflanzter Baum in die 50 Euro passt

Ein Baum von Staufenwald kostet ab 16,90 Euro brutto und liegt damit weit unter der Grenze, mit Urkunde und Übergabe per Mail. Ab 25 Bäumen sind es 13,90 Euro je Baum, ab 100 Bäumen 12,90 Euro je Baum brutto, für Unternehmen netto ausgewiesen zzgl. 19 % USt. Die vollständige Staffel steht auf der Preisseite für Unternehmen.

So läuft es bei einer Belegschaft von fünfzig Personen: eine Bestellung mit Namensliste, jede Urkunde lautet auf einen Namen, und jeder Baum hat nach der Pflanzung seinen eigenen Standort auf der Karte. Die Namensliste ist zugleich die Aufzeichnung, die die Lohnbuchhaltung je Person braucht. Gepflanzt wird auf unserer Fläche bei Donzdorf, im Herbst 2026 oder im Frühjahr 2027. Wer mit dem Team selbst pflanzen will, bekommt als Unternehmen einen eigenen Termin als Teamevent.

Was wir nicht liefern, ist eine Spendenbescheinigung: Eine Baumpatenschaft ist ein Kauf, keine Spende. Als Personalaufwand ist sie deshalb einfacher, als Zuwendung nach § 10b EStG gar nicht möglich. Wie Bestellung, Namensliste und Urkunden im Einzelnen ablaufen, steht unter Mitarbeitergeschenke.

Die Kurzfassung

  • 50 Euro brutto im Monat, zusammen mit allen anderen Sachbezügen. Sache statt Geld, zusätzlich zum Lohn.
  • Weihnachten ist kein persönlicher Anlass: Die 60-Euro-Regel gilt nicht, außer für ein Geschenk auf der Weihnachtsfeier.
  • Teurer: § 37b mit 30 Prozent, einheitlich für das ganze Jahr, plus Sozialabgaben.
  • Feier: 110 Euro je Person und Veranstaltung, seit 2026 nur noch mit Pauschalierung, wenn alle eingeladen sind.
  • Kunden und Geschäftspartner: 50 Euro je Empfänger und Jahr, eigene Regeln, eigener Beitrag.
  • Baum: ab 16,90 Euro brutto, mit Namen auf der Urkunde und Standort auf der Karte.

Keine Steuerberatung: Beträge und Paragrafen gelten für 2026, Stand September 2026. Für den konkreten Fall entscheidet die steuerliche Beratung, besonders bei der Pauschalierung nach § 37b, die für das ganze Jahr bindet.

Geschrieben von der Redaktion des Staufenwalds. Wir forsten die Kuchalb bei Donzdorf wieder auf und schreiben über das, was wir dabei sehen. Fachliches lassen wir vom Förster gegenlesen.

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