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Geschenk für Lehrer und Erzieherinnen: Was sie annehmen dürfen und was die Klasse gemeinsam schenken kann

Was Lehrkräfte und Erzieherinnen annehmen dürfen: die 5-€-Grenze für Einzelgeschenke in Baden-Württemberg, Geschenke der Klasse und fünf Fragen für den Elternabend.

Eine leere gefaltete Karte aus Kraftpapier, ein Glas mit Bleistiften und ein Buchenzweig auf einem alten Schulpult am Fenster, draußen unscharf ein Waldrand, KI-generiertes SymbolbildKI-generiertes Symbolbild

Lehrkräfte dürfen Geschenke nur in engen Grenzen annehmen. In Baden-Württemberg heißt das: von einer einzelnen Familie eine kleine Aufmerksamkeit bis 5 €, von den Kindern Selbstgemachtes, zum Abschied ein Geschenk der Klasse im üblichen Rahmen und Bargeld nie. Über alles andere entscheidet die Schulleitung. Zu uns: Staufenwald betreibt diese Seite, und einer der Vorschläge weiter unten ist ein Baum, den wir pflanzen.

Die Regeln für Schulen fasst in Baden-Württemberg ein Merkblatt des Kultusministeriums zusammen. Für Kitas gilt es nicht: Dort legt der Träger fest, was Erzieherinnen und Erzieher annehmen dürfen. Am Ende stehen fünf Fragen, die vor dem Sammeln geklärt sein sollten.

Ist es erlaubt, Geschenke an Lehrer zu geben?

Die Regeln richten sich an die Lehrkraft: Sie darf nur annehmen, was die Vorschriften zulassen. Nach § 42 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz dürfen Beamtinnen und Beamte keine Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen. Ausnahmen brauchen eine Zustimmung. Für angestellte Lehrkräfte steht eine entsprechende Regel in § 3 Abs. 3 TV-L.

„In Bezug auf das Amt“ heißt nicht, dass es um eine Note gehen muss. Es reicht, dass jemand schenkt, weil sie die Lehrerin des eigenen Kindes ist. Rein private Beziehungen fallen nicht darunter, solange niemand damit etwas für die Schule erwartet.

Was daraus im Alltag folgt, steht im Merkblatt des Kultusministeriums Baden-Württemberg:

  • Keine feste Wertgrenze. Maßgeblich ist, von wem ein Geschenk in welcher Lage kommt und ob der Eindruck entstehen kann, es solle eine Amtshandlung wie eine Note beeinflussen.
  • Geschenk einer einzelnen Familie. Hier gilt ein sehr strenger Maßstab. Zulässig ist nur eine kleine Aufmerksamkeit, etwa zum Geburtstag oder zu einem Feiertag, und ihr Wert darf 5 € nicht übersteigen. Einzelgeschenke ohne solchen Anlass, die mit einer Amtshandlung wie der Notengebung in Verbindung gebracht werden könnten, sind immer zurückzuweisen.
  • Geschenk der Klasse. Bei einem Geschenk der Klasse oder ihrer Eltern als Gruppe liegt dieser Eindruck laut Merkblatt viel ferner als bei Einzelnen. Ausdrücklich genannt ist der Abschied einer Lehrkraft: Dann ist ein Geschenk im gesellschaftlich üblichen Rahmen möglich.
  • Selbstgemachtes der Kinder. Geschenke von Schülerinnen und Schülern mit überwiegend ideellem Wert, etwa Bastelarbeiten, darf die Lehrkraft annehmen.
  • Zeitpunkt. Kommt ein Geschenk im zeitlichen Zusammenhang mit einer Amtshandlung, etwa vor der Grundschulempfehlung oder einer Versetzungsentscheidung, gilt ein besonders strenger Maßstab.
  • Bargeld. Darf die Lehrkraft nicht annehmen.

Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, und die Entscheidung soll schriftlich fallen. Braucht ein Geschenk eine Zustimmung und kommt es überraschend, darf eine verbeamtete Lehrkraft es nur vorläufig entgegennehmen. Die Zustimmung muss sie dann unverzüglich beantragen (Ziffer 32.5 der Verwaltungsvorschrift, die das Merkblatt abdruckt). Deshalb lohnt es sich, vorher zu fragen.

Andere Länder regeln die Einzelheiten selbst. In Nordrhein-Westfalen nennt das Schulministerium keine Eurogrenze. Ein Geschenk mehrerer Eltern oder der Klassenpflegschaft gilt dort als stillschweigend genehmigt, wenn Anlass, Wert und Gegenstand angemessen sind. Als Beispiele stehen dort Blumen und Pralinen, als Anlass etwa der Abschied einer Lehrkraft. Geldgeschenke gelten in keinem Fall als angemessen, und bei Zweifeln holt die Lehrkraft vorher die Zustimmung der Bezirksregierung ein. In den übrigen Ländern gibt die Schulleitung Auskunft über die Regeln des Landes.

Was dürfen Erzieher als Geschenk annehmen?

Das entscheidet der Träger der Kita, also der Arbeitgeber. Das ist etwa eine Stadt, eine Kirchengemeinde oder ein Verein.

Arbeitet die Erzieherin in einer kommunalen Kita, in der der TVöD gilt, steht die Regel in § 3 Abs. 2 TVöD. Danach dürfen Beschäftigte von Dritten keine Geschenke in Bezug auf ihre Tätigkeit annehmen. Ausnahmen gibt es nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wird ihnen ein solches Geschenk angeboten, müssen sie es dem Arbeitgeber unverzüglich melden.

Kirchliche und freie Träger regeln das selbst, etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstanweisung. Was in eurer Kita gilt, weiß die Kitaleitung. Fragt dort, bevor ihr sammelt.

Wer entscheidet?

  • Verbeamtete Lehrkraft in Baden-Württemberg

    Wo die Regel steht
    § 42 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz, erläutert im Merkblatt des Kultusministeriums
    Wer über Ausnahmen entscheidet
    Die Schulleitung, die schriftlich entscheiden soll
  • Angestellte Lehrkraft im Landesdienst Baden-Württemberg

    Wo die Regel steht
    § 3 Abs. 3 TV-L, erläutert im selben Merkblatt
    Wer über Ausnahmen entscheidet
    Laut Merkblatt ebenfalls die Schulleitung
  • Lehrkraft in einem anderen Bundesland

    Wo die Regel steht
    Beamtenstatusgesetz oder Tarifvertrag, dazu Vorschriften des Landes
    Wer über Ausnahmen entscheidet
    Die Stelle, die das Land bestimmt, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung
  • Erzieherin oder Erzieher in einer kommunalen Kita mit TVöD

    Wo die Regel steht
    § 3 Abs. 2 TVöD
    Wer über Ausnahmen entscheidet
    Die Stadt oder Gemeinde als Arbeitgeber
  • Erzieherin oder Erzieher bei einem kirchlichen oder freien Träger

    Wo die Regel steht
    Vorgaben des Trägers, etwa im Arbeitsvertrag
    Wer über Ausnahmen entscheidet
    Der Träger, erste Anlaufstelle ist die Kitaleitung

Stand: 5. Oktober 2026, an diesem Tag an den genannten Quellen nachgelesen. Der Beitrag gibt wieder, was dort steht, und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die Schulleitung, die Schulbehörde des Landes oder der Träger der Kita.

Wie hoch dürfen Geschenke für Lehrer und Erzieher sein?

In den Vorschriften dieses Beitrags steht genau eine Zahl: In Baden-Württemberg darf die Aufmerksamkeit einer einzelnen Familie höchstens 5 € wert sein. Für alles andere nennt das Merkblatt ausdrücklich keine feste Grenze. Der TVöD nennt keine Zahl; ob es in einer Kita eine gibt, legt der Träger fest.

Wer gemeinsam schenkt, verteilt die Kosten. Ein Baum kostet 16,90 €: Bei 25 Kindern sind das rund 68 Cent je Kind. Das zeigt, wie wenig die einzelne Familie trägt. Bei der Lehrerin kommt trotzdem ein Geschenk im Wert von 16,90 € an, und um dieses Geschenk geht es, wenn die Schulleitung entscheidet.

Ein Baum ist ein Geschenk, das weiterwächst.

Wer bei uns einen Baum verschenkt, verschenkt einen echten Standort auf der Kuchalb: Urkunde mit Koordinaten, eine Wald-Seite zum Ansehen und einen Prüfcode, den die beschenkte Person selbst nachschlagen kann. Der Übergabetermin lässt sich vorher festlegen.

Baum verschenken

ab 16,90 € je Baum. Übergabe zum Wunschtermin.

Wann schenkt man Erziehern und Lehrern etwas?

Zwei Termine im Jahr sind die üblichen: Weihnachten und das Ende des Schul- oder Kitajahres. Dazu kommt der Abschied, etwa wenn eine Lehrerin in den Ruhestand geht oder die Kinder von der Kita in die Schule wechseln.

Beim Termin zählt die Regel zum Zeitpunkt: Kurz vor der Grundschulempfehlung oder einer Versetzungsentscheidung gilt der besonders strenge Maßstab. Wer in einer vierten Klasse sammelt, fragt deshalb vorher, wann die Empfehlung ansteht. In der Kita gibt es keine Noten; dort zählt die Regel des Trägers.

Wie bedankt man sich bei der Lehrerin oder Erzieherin, wenn die Klasse gemeinsam schenkt?

Mit einem Geschenk, das erkennbar von allen kommt, und einer Karte, auf der jedes Kind unterschreibt oder etwas malt. Die Elternvertretung sammelt, und jede Familie gibt freiwillig, was sie will. Wie das ohne Druck und ohne Liste klappt, steht im Beitrag zum Abschiedsgeschenk für Kollegen; in einer Klasse funktioniert es genauso.

Wichtig ist, dass es wirklich von allen kommt. Zahlt eine Familie allein und schreibt „von der Klasse“ darauf, entsteht leicht der Eindruck eines Einzelgeschenks, und dafür gilt der sehr strenge Maßstab.

Auf die Karte gehört ein Satz, der nach eurem Jahr klingt. Drei Anfänge zum Weiterschreiben:

  • Von der Klasse: „Danke für ein Jahr, in dem wir viel gelernt und oft gelacht haben.“
  • Von den Eltern: „Sie haben unseren Kindern mehr beigebracht als den Stoff.“
  • Aus der Kita: „Danke, dass du jeden Morgen für uns da warst.“

Was schenkt man, wenn es keine Sache sein soll?

Etwas, das in Erinnerung bleibt und keinen Platz im Regal braucht. Drei Wege:

  • Ein Auftritt am letzten Tag. Die Klasse singt ein Lied oder trägt ein Gedicht vor. Das kostet nichts, und niemand muss es aufheben.
  • Ein Brief der Eltern. Ein paar Sätze darüber, was die Kinder aus dem Jahr mit nach Hause gebracht haben.
  • Ein Baum im Wald, im Namen der Klasse. Die Urkunde trägt den Namen, den ihr wählt, und gepflanzt wird in der nächsten Saison.

Der dritte Weg ist unser Angebot. Ein Baum kostet 16,90 €. Ins Namensfeld der Urkunde passt, was ihr schreiben wollt, bis 80 Zeichen. Das kann der Name der Klasse sein, etwa „Klasse 4b, Schuljahr 2026/27“, oder der Name der Lehrerin mit dem Zusatz „von der Klasse 4b“.

Zum Dank passt die Gestaltung „Gold“: Über dem Namen steht dort „Ein Baum als Dank“. Unter Baum als Dank der Klasse sind Gestaltung und Geschenkoption schon gesetzt. Zu Weihnachten wählt ihr dort stattdessen das Weihnachtsblatt.

Steht die Klasse als Name auf der Urkunde, lass das Feld für die E-Mail-Adresse leer. Die Übergabemail spricht nämlich den Namen auf der Urkunde an. Ohne Adresse bekommst du den Übergabelink selbst, und die Urkunde hängt als PDF an der Bestellbestätigung. Ausgedruckt überreicht die Klasse sie dann selbst.

Die Urkunde gibt es auch gedruckt auf Naturkarton für 13,90 € oder im schlichten Holzrahmen für 37,90 €, jeweils zusätzlich zum Baum. Verschickt wird innerhalb von fünf bis sieben Werktagen. Rechnet vom Tag der Übergabe zurück, bei Weihnachten also vom letzten Schultag und nicht vom 24. Dezember. Die Fristen rund um Weihnachten stehen im Beitrag Baum verschenken zu Weihnachten.

Gepflanzt wird in der nächsten Saison auf der Kuchalb bei Donzdorf. Danach stehen die Koordinaten auf der Urkunde. Einen Pflanztag für die ganze Klasse enthält ein Baum nicht: Beim Pflanzwochenende am 17. und 18. April 2027 ist ein Baum ein Platz.

Ehrlich dazu: Ein Baum ist kein Bargeld und lässt sich nicht auszahlen. Ein Freibrief ist das nicht: Nach der Verwaltungsvorschrift ist ein Vorteil jede Zuwendung, die jemanden objektiv besser stellt. Ob die Lehrerin den Baum annehmen darf, entscheidet die Schulleitung, bei einer Kita der Träger. Wann ein Baum als Geschenk passt und wann nicht, vergleicht der Beitrag Einen Baum verschenken.

Welche selbstgemachten Geschenke kann ich für Lehrer machen?

Selbstgemachtes der Kinder ist genau die Art Geschenk, die das Merkblatt ausdrücklich zulässt, solange der ideelle Wert überwiegt. Je mehr Materialwert darin steckt, desto weniger trifft das zu. Vier Ideen, die Kinder selbst umsetzen:

  • Ein Heft mit einer Seite je Kind. Jedes Kind malt oder schreibt, was es aus dem Jahr mitnimmt.
  • Ein gemaltes Gruppenbild. Alle malen sich selbst auf ein großes Blatt und schreiben ihren Namen dazu.
  • Ein Glas voller Zettel. Auf jedem steht ein Satz eines Kindes, für Tage, an denen die Lehrerin einen braucht.
  • Etwas aus dem Kunstunterricht. Ein Bild oder eine kleine Figur, die die Klasse gemeinsam gestaltet hat.

In der Kita sind Bastelarbeiten der übliche Dank. Ob der Träger dazu etwas vorgibt, weiß die Kitaleitung.

Merkzettel für den Elternabend

Fünf Fragen, die geklärt sein sollten, bevor jemand Geld einsammelt. Antworten gibt die Schulleitung, in der Kita die Leitung oder der Träger.

  1. Darf es überhaupt sein? Frag, ob die Schule oder der Träger eine eigene Vorgabe hat.
  2. Wer bekommt es? Nur die Klassenlehrerin, alle, die mit der Klasse arbeiten, oder das ganze Team einer Kitagruppe?
  3. Kommt es wirklich von allen? Freiwillig, ohne Liste und nicht aus dem Geldbeutel einer einzelnen Familie.
  4. Liegt der Termin kurz vor Grundschulempfehlung oder Versetzung? Dann gilt der besonders strenge Maßstab.
  5. Ist Geld im Spiel? Bargeld darf eine Lehrkraft in Baden-Württemberg nie annehmen. Gutscheine nennt die Verwaltungsvorschrift ausdrücklich als Vorteil. Für sie gelten dieselben Regeln wie für jedes andere Geschenk.

Sind die fünf Fragen geklärt und passt ein Baum, geht es hier zum Baum als Dank der Klasse. Was eine Urkunde belegt, erklärt der Beitrag Baumzertifikat: Was es beweist. Kommt die Sammlung erst am letzten Tag zusammen, hilft der Beitrag zum Last-Minute-Geschenk.

Geschrieben von der Redaktion des Staufenwalds. Wir forsten die Kuchalb bei Donzdorf wieder auf und schreiben über das, was wir dabei sehen. Fachliches lassen wir vom Förster gegenlesen.

Geprüft von Pascal Wagner am .

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Einen Baum verschenken, der wirklich gepflanzt wird.

16,90 € je Baum, mit Urkunde auf den Namen, Prüfcode und Übergabe zum Wunschtermin, gepflanzt auf der Kuchalb bei Donzdorf.

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